Arbeitsrecht
Eickelpasch|Klausing berät und vertritt Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte gerichtlich und außergerichtlich in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört:
Individualarbeitsrecht
- Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Problemstellungen
- Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
- Befristung & Teilzeitarbeit
- Abmahnung
- Kündigung & Änderungskündigung
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Vergütung und Eingruppierung
- Urlaub, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
- Arbeitnehmerhaftung
- Altersteilzeitvereinbarungen
- Wettbewerbsregelungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Dienstwagen
- Arbeitszeugnis
- Arbeitsrecht im Krankenhaus
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Handelsvertreterrecht
Kollektives Arbeitsrecht
- Beratung von Betriebsräten
- Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebsübergang
- Entwicklung, Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Moderne Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
- Altersversorgungsmodelle
- Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
- Outsourcing
- Verhandlung von Tarifverträgen
Prozessführung
- Kündigungsschutzverfahren einschl. der zugehörigen sozialversicherungs- und rentenrechtlichen Beratung
- Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Befristungen
- Eingruppierungsstreitigkeiten
- Einigungsstellenverfahren
- Berufungs- und Beschwerdeverfahren
- Revisionsverfahren
- Nichtzulassungsbeschwerden
- Einstweilige Rechtsschutzverfahren
- Beschlussverfahren
Wir treten bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht auf.

Michael Eickelpasch

Dr. Paul Wessing

David Pielemeier
sind in der Kanzlei Eickelpasch|Klausing auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bundesweit tätig und auf das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts spezialisiert. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten sie vor allem mittelständische Unternehmen sowie leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Betriebsräte.