Erbrecht
Die qualifizierte Beratung bei erbrechtlichen Fallgestaltungen schließt das Risiko späterer Streitigkeiten, die oftmals zu teuren Prozessen führen, aus. Deshalb ist es gerade in dem weitreichenden Gebiet des Erbrechts von besonderer Wichtigkeit, frühzeitig den Rat eines Spezialisten einzuholen. Das von uns bearbeitete Erbrecht umfasst u.a.:
- Gesetzliche Erbfolge
- Pflichtteilrecht
- Gewillkürte Erbfolge
- Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen
- Lebzeitige Verfügungen des Erblassers
- Letztwillige Verfügungsmöglichkeiten für nichteheliche Lebenspartner
- Ausschluss der Erbfolge
- Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
- Erbengemeinschaft (Verwaltung, Auseinandersetzung, Streitigkeiten)
- Testamentsvollstreckung
- Erbrechtliche Regelungsmöglichkeiten im Bereich der Unternehmensnachfolge
- Steuerliche Auswirkungen des Erbfalls
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
- Erbrecht mit Bezug zum Ausland

Sebastian Tartemann

Jörg Wienkers

Matthias Klemm
sind auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts tätig und entsprechen dem hohen Spezialisierungsgrad der Kanzlei Eickelpasch | Klausing.