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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Prozesse in Verbindung mit Wohnraummietverhältnissen bilden den größten Teil aller Verfahren vor den Amtsgerichten auf diesem Rechtsgebiet. Hinzu kommen Gewerberaum- und Wohnungseigentumsverfahren. Die Fülle von Rechtsprechung und die Komplexität der Rechtsmaterie haben dazu geführt, dass das Miet- und Wohnungseigentumsrecht nur noch von Fachleuten beherrscht werden kann.

Im Einzelnen erstreckt sich das Miet- und Wohnungseigentumsrecht auf folgende Bereiche:

  • Wohnraummietrecht (Minderung, Nebenkosten, Kündigung, Räumung etc.)
  • Gewerberaummietrecht (Instandhaltung und Instandsetzung, Miethöhe, Staffelmietvereinbarungen und Wertsicherungsklauseln, Mietdauer etc.)
  • Wohnungseigentumsrecht (Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Eigentümerversammlung, Hausgeld und Instandhaltungsrücklagen, Jahresabrechnungen, Anfechtung von Wohnungseigentumsbeschlüssen etc.)
  • Nachbarrecht (Grenzstreitigkeiten, Überwuchs und Überhang etc.)
  • Maklerrecht (Vermittlungstätigkeiten, Abschlusstätigkeiten, Provisionsansprüche etc.)

Wir beraten und betreuen Sie umfassend in den vorgenannten Rechtsgebieten. Wir vertreten sowohl Mieter und Vermieter u.a. bei der Gestaltung von Mietverträgen, deren Beendigung beispielsweise im Wege einer Eigenbedarfskündigung und bei der Durchsetzung und Abwehr von Mietzins- und Räumungsansprüchen.

Michael Eickelpasch

Michael Eickelpasch

vertritt als Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sie kompetent und engagiert in allen Fragen rund um die Wohnraum- und Gewerbeimmobilie und trägt dadurch auch auf diesem Rechtsgebiet dem hohen Spezialisierungsgrad der Kanzlei Eickelpasch|Klausing Rechnung.