Gemeinsam für Ihr Recht!

Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt die gesetzliche Sozialversicherung. Gerade dieses Rechtsgebiet erfährt ständige Neuerungen und Korrekturen. Wir vertreten und beraten Sie bei all Ihren Problemen im Sozialrecht.

Wir vertreten Sie Folgende Bereiche unterfallen diesem Rechtsgebiet:

  • Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld, Speerfristen, Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung etc.)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (Krankengeld, Schadenersatz, Zuzahlungen etc.)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (Alters-, Witwen-, Erwerbsminderungsrenten, Übergangsgeld, Leistungen zur medizinischen Rehabilitationen etc.)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (Verletztengeld, Verletztenrente etc.)
  • Kinder- und Jugendhilfe (Förderung und Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Seelisch Behinderte Kinder und Jugendliche etc.)
  • Schwerbehinderten Recht (Anerkennung, Grad der Behinderungen, Merkzeichen, Leistungen etc.)
  • Soziale Pflegeversicherung (Pflegestufen, Pflegegeld etc.)
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Elterngeld

Wir betreuen unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen und bei der Abwehr von Erstattungs- und Rückforderungsansprüchen staatlicher Leistungsträger. Wir unterstützen auch Unternehmen im Rahmen der Betriebsprüfung, insbesondere bei der rechtlichen Überprüfung von Beitragsnachforderungsbescheiden.
Unsere Mandanten werden von uns im Rahmen von Widerspruchsverfahren sowie im Klageverfahren vor Sozialgerichten, Berufungsverfahren vor den Landessozialgerichten sowie Revisionsverfahren vor den Bundessozialgerichten vertreten.

Michael Eickelpasch

Michael Eickelpasch

ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht besonders geeignet, Ihre Interessen in allen Fragen des Sozialrechts und des Sozialversicherungsrechts zu vertreten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet auch der Bereich des sog. Elternunterhalts.