Gemeinsam für Ihr Recht!

Strafverteidigung und   Strafrecht

Als Bürger begegnet man staatlicher Autorität und Macht nirgendwo in so geballter Form wie im Strafrecht.

Schon im laufenden Ermittlungsverfahren haben Polizei und Staatsanwaltschaft umfangreiche Befugnisse und es drohen dem Beschuldigten und teilweise sogar Dritten gravierende Eingriffe: Wohnungsdurchsuchungen, Befragung zu teilweise unangenehmen Situationen oder sogar die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder wohl am gravierendsten: Untersuchungshaft. Hinzu tritt in jeden Fall das unangenehme Gefühl, dass gegen einen ermittelt wird.

Noch stärker merkt der Betroffene die staatlichen Eingriffe natürlich bei der Vollstreckung der Strafe. Diese kann von Bußgeld über Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe mit, aber auch ohne Bewährung reichen. Hiervon unerfasst bleibt die negative Auswirkung auf soziales und berufliches Ansehen, aber auch die Familie.

Aus diesen Gründen ist die Beziehung eines Verteidigers von Beginn des Verfahrens an für jeden Beschuldigten nicht nur ein elementares Recht unseres Strafrechtssystems, sondern kann jedem Beschuldigten nur dringend empfohlen werden. Ein erfahrener Verteidiger steht dem Beschuldigten nicht nur mit Rat zur Seite und klärt ihn über möglich Folgen und drohende Maßnahmen auf, er wahrt auch aktiv die Rechte des Beschuldigten und bewahrt diesen damit vor akuten, aber auch eventuell langfristigen negativen Konsequenzen.
Dies gilt natürlich umso mehr, wenn die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten schon Anklage erhoben hat (ab diesem Moment heißt der Beschuldigte „Angeschuldigter“ oder – nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht – „Angeklagter“). Hier kann ein Verteidiger nicht nur in Fällen der „notwendigen Verteidigung“, in denen auch ein Pflichtverteidiger bestellt würde, sondern in allen Fällen helfen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und in seinem Sinne auf den Prozess einzuwirken.

Herr Rechtsanwalt Reinhold Theyssen ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger tätig und kann durch seine Erfahrung und seine Kompetenz in Straf- und auch Ordnungswidrigkeitenverfahren in jedem Stadium im Sinne des Beschuldigten wertvollen Rat und Beistand leisten.
Wegen seiner nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts darf Rechtsanwalt Theyssen die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ führen, die ihm die Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen hat.

Da eine große Zahl der Straf- und auch Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem Bereich des Straßenverkehrs stammen, kommt Herrn Rechtsanwalt Theyssen auch sein weiteres Fachgebiet – Verkehrsrecht – besonders zu Gute. Er ist „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ und verfügt so auch in diesem Bereich über überdurchschnittliche Kenntnisse und viel Erfahrung.

Herr Rechtsanwalt Christoph Ihm hat sich bereits in seiner juristischen Ausbildung auf den Bereich des Strafrechts spezialisiert. Im Studium belegte er den Schwerpunkt „Kriminologie und Strafrecht“. Im Referendariat absolvierte er neben der Station bei der Staatsanwaltschaft auch eine Station bei einer großen Strafkammer am Landgericht in Münster. Auch Herrn Rechtsanwalt Christoph Ihm ist wegen seiner nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts durch die Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Nach seiner Ausbildung war er bereits für die Staatsanwaltschaft Essen und eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ausgerichtete Kanzlei tätig. Das Strafverfahren ist ihm daher aus allen Blickwinkeln bestens bekannt.

Ihre Kompetenzen setzen Herr Rechtsanwalt Theyssen und Herr Rechtsanwalt Ihm nicht nur für Beschuldigte ein. Sie beraten auch Opfer und sonstige Betroffene von Straftaten, welche Rechte Ihnen im Verfahren zustehen und helfen ihnen, diese gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und den Gerichten durchzusetzen.

Reinhold Theyssen

Reinhold Theyssen

Christoph Ihm

Christoph Ihm

stehen Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht (RA Theyssen) bzw. Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht (RA Ihm) zur Seite, die als Strafverteidiger und Nebenklagevertreter in Strafverfahren Ihre Interessen vor allen deutschen Amts-, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof vertreten.