Vertragsrecht
Ein Vertrag ist eine freiwillig getroffene Vereinbarung zwischen zwei oder auch mehreren Parteien.
Jede Partei verspricht der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen und damit die von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen.
Nicht nur bei Abschluss eines Vertrages, sondern auch bei der Erfüllung bzw. Abwicklung eines solchen können zahlreiche Schwierigkeiten auftauchen, deren Regelung oft kompliziert ist. Denn jedes Vertragsrecht hat seine eigenen Regeln.
Damit Sie sich nicht allein mit den oftmals tückischen „Alltagsgeschäften“ auseinandersetzen müssen, unterstützen wir Sie insbesondere bei der Vertragsgestaltung, dem Abschluss, der Abwicklung sowie der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, Schadenersatzansprüchen, Rücktrittsrechten etc. bei:
- Kaufverträgen,
- Werkverträgen,
- Dienstleistungsverträgen,
- Darlehensverträgen,
- Reiseverträgen,
- Leasingverträgen,
- und sonstigen atypischen Vertragsgestaltungen.
Wir vertreten unsere Mandantschaft sowohl im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen als auch bei gerichtlicher Auseinandersetzung und Durchsetzung der berechtigten Ansprüche vor sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Matthias Klemm
Sebastian Tartemann
Jörg Wienkers
Christoph Ihm
Nina Kuhlmann
betreuen das weite Gebiet des Vertragsrechts in der Kanzlei Eickelpasch|Klausing. Insbesondere bei Fragen zu Werkvertägen, zum Recht der allg. Geschäftsbedingungen (AGB), bei Problemen aus Kauf- und Maklerverträgen und nach online-Auktionen steht Ihnen unser erfahrenes Team zu Seite.